Bienvenue

Herzlich willkommen auf der Seite des französischen Honorarkonsulats in Mannheim!

Wir freuen uns über Ihren Besuch und laden Sie ein, die Tätigkeiten des Honorarkonsulats kennen zu lernen sowie mehr über unsere Kooperationen zu erfahren. Außerdem versorgen wir Sie hier mit aktuellen Informationen zu kulturellen Veranstaltungen in der Region. Viel Spaß beim Stöbern!

FREIHEIT LEBEN

Deutsch-Französisches Konzert im Rahmen des „Blaulichttages

Samstag 10. Juni – 17:00 Uhr – Hauptbühne BUGA2023, Mannheim

Praktische Hinweise

Personalausweise und Reisepässe

Für die Beantragung eines Personalausweises oder eines Reisepasses wenden Sie sich bitte wahlweise an das Generalkonsulat in Frankfurt oder München bzw. direkt an eine französische Stadtverwaltung.

Wenn Sie sich für eines der Generalkonsulate entscheiden, vereinbaren Sie einen Termin in Frankfurt unter Plateforme-de-rendez-vous-en-ligne oder in München unter Prendre-rendez-vous-pour-une-demande-de-carte-d-identite-ou-de-passeport.

Wenn Sie Ihren Pass oder Personalausweis direkt in Frankreich beantragen möchten, finden Sie unter Ou-faire-ma-demande-de-passeport eine Liste mit den zur Ausstellung der Dokumente berechtigten französischen Ämtern.

Unter Cartes-nationales-d-identite finden Sie eine Übersicht der zur Beantragung eines Personalausweises benötigten Dokumenten.

Besuchen Sie die Seite Passeports, wenn Sie einen Reisepass beantragen möchten.

Eintragung in das Register außerhalb Frankreichs ansässiger Franzosen

Französischen Staatsbürgern wird empfohlen, sich in das Register außerhalb Frankreichs ansässiger Franzosen einzutragen. Die kostenfreie Eintragung geschieht online und erleichtert Ihnen anschließende Formalitäten beim Konsulat. Unter Inscrivez-vous-au-registre-des-Francais-de-l-etranger finden Sie weiterführende Informationen zu Vorteilen und eine Anleitung.

Standesamt

Für Zivilstandsfragen  (Geburten, Hochzeiten, Scheidungen und Todesfälle) ist die Konsularabteilung der französischen Botschaft in Berlin zuständig. Die hierbei erforderlichen Dokumente müssen per Post eingeschickt werden.

Die Vorgehensweise zur Anerkennung einer deutschen Geburtsurkunde durch die französischen Standesamtsbehörden wird unter Enregistrement-une-naissance beschrieben.